Eine in Vereinsstatuten vorgesehene Pflicht jedes Mitgliedes, die ausschließliche Zuständigkeit des Vereinsschiedsgerichtes ( hier: Gewerkschaft ) für Streitigkeiten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis anzuerkennen, ist gesetzwidrig.
…oder einzelne Bestimmungen derselben können nach ständiger Rechtsprechung nichtig gemäß § 879 ABGB sein (6 Ob 47/59; RS0024792; RS0094154; vgl auch RS0009062). Ob Nichtigkeit vorliegt, ist nach dem Zweck der Verbotsnorm zu beurteilen (vgl RS0016417). Nichtigkeit liegt ua beim Verstoß gegen ein Gesetz, das dem Schutz von…
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