Zur durch die Information des Mandanten gedeckten (Prozeßbehauptung) Behauptung eines "hinterhältigen und planmäßigen Treuebruches" zwecks Begründung einer vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung ist ein Rechtsanwalt gemäß § 9 RAO durchaus berechtigt und verpflichtet.
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