Die grundsätzlich verfahrensrechtliche Frage nach der Zulässigkeit eines Teilurteiles im Falle einer nach fremden Recht zu fällenden Statutsentscheidung steht in so enger Wechselwirkung zum anzuwendenden Sachrecht, daß dieses, um kein den Grundsätzen des § 3 IPRG zuwiderlaufendes materielles Ergebnis zu zeitigen, bei Anwendung des der Durchsetzung des materiellen Rechtes dienenden Verfahrensrechtes berücksichtigt werden muß (hier: Aufhebung des gesamten Scheidungsurteiles, obwohl es formell nur in seinem Verschuldensausspruch angefochten war).
Rückverweise
Keine Verweise gefunden