Ein Gewinnspiel, bei dem die Leistung des Kreditkartenclubs (GmbH), nämlich die Kreditgewährung an die einzelnen Mitglieder, derart mit dem Einkaufsverhalten der Mitglieder verknüpft ist, daß zwischen der Zuwendung auf Grund der Gewinnmöglichkeit und der jeweiligen Kreditgewährung ein Zusammenhang besteht, der wiederum den Gewinn des Clubs erhöht, verstößt gegen § 28 UWG.
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