Neben der Anwendung der Strafbemessungsregel des § 36, erster Satz, StGB ist nicht auch noch der Milderungsumstand des § 34 (Z 1) erster Fall StGB heranzuziehen.
…Tatbegehung nach Vollendung des 18., jedoch vor Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 34 Abs 1 Z 1 StGB; vgl RIS Justiz RS0091277 [T3]) sowie der wesentliche Beitrag zur Wahrheitsfindung (§ 34 Abs 1 Z 17 StGB). Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer nach den Feststellungen…
…StGB), mildernd hingegen die Begehung der Taten vor Vollendung des 21. Lebensjahres (§ 34 Abs 1 Z 1 StGB; RIS-Justiz RS0091277 [T3]; Schroll in WK 2 JGG § 5 Rz 14), dass es beim Diebstahl durch Einbruch beim Versuch geblieben ist (§ 34…
…verbunden mit zwischenzeitlichem Wohlverhalten, die teilweise Schadensgutmachung und die Begehung (knapp) vor Vollendung des 21. Lebensjahres (ungeachtet der Anwendung des § 36 StGB - RIS-Justiz RS0091277 [T3]). Davon ausgehend entspricht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren dem Unrechtsgehalt der Taten sowie der Schuld des Täters und dessen Persönlichkeit. Eine teilbedingte Strafnachsicht verbietet…
…des Raubs beim Versuch geblieben ist, eine Schadensgutmachung in der Höhe von insgesamt 1.500 Euro, die Tatbegehung vor Vollendung des 21. Lebensjahres (RIS Justiz RS0091277 [T3]) und bei O* zusätzlich der bisher ordentliche Lebenswandel. [7] Für eine durch Drogenkonsum maßgeblich herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit – wie von M* behauptet – fehlen jegliche…
… Jahren sowie seine Betroffenheit über den „tragischen Vorfall“ ins Treffen. Ersteres wurde im angefochtenen Urteil ohnedies sogar doppelt berücksichtigt (vgl RIS Justiz RS0091277 und Ebner in WK² § 36 Rz 5 und § 34 Rz 2 sowie Schroll in WK² JGG §…
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