Zur Begründung der Zulässigkeit des Rechtsmittels nach diesen Gesetzesstellen bedarf es aber noch der (weiteren) Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfrage (hier: des Verfahrensrechtes) abhängt.
…1 ZPO aber nur zulässig, wenn die Entscheidung gerade von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage abhängt, die angeschnittene Rechtsfrage also für die Entscheidung präjudiziell ist ( RS0088931 ). Fehlende Relevanz für die Entscheidung des zu beurteilenden Falls schließt das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus. [7] 4. Fragen der Entwicklung des Nachlassvermögens nach…
…Kaufpreises vor Fertigstellung auszubezahlen war. Dass diese Auslegung im Einzelfall nicht vertretbar sei, legt die Revision nicht dar. Die aufgeworfenen Rechtsfragen sind damit nicht präjudiziell ( RS0088931 [T2]). [8] Im Übrigen ergibt sich die Haftung des Beklagten im vorliegenden Fall gerade nicht daraus, dass er auf eine faktisch unrichtige Bestätigung vertraut hätte…
… 502 Abs 1 ZPO kann nur dann vorliegen, wenn die Entscheidung gerade von deren Lösung abhängt. Die maßgebende Rechtsfrage muss daher präjudiziell sein (RS0088931 [T2]). Stützt das Berufungsgericht seine Entscheidung auf mehrere Begründungen und bekämpft die Revision nur eine (Hilfs )Begründung, so mangelt es an der Präjudizialität dieser Rechtsfrage…
…Unfall durch einen Blick nach rechts vermeiden hätte können, nicht mehr an. Die Revision war daher mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage von entscheidungswesentlicher Bedeutung zurückzuweisen ( RS0088931 ). [8] 5. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 41, 50 ZPO. Die Beklagten haben auf die Unzulässigkeit der Revision hingewiesen ( RS0035979…
…keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung aufgezeigt (RS0118709 [T3, T7]), weil die ins Treffen geführte Rechtsansicht für die Lösung des konkreten Falls nicht (mehr) präjudiziell ist (vgl RS0088931 [T2, T4]; 10 ObS 66/24i Rz 6 ua).…
…Rechtsfrage abhängt. Die angeschnittene Rechtsfrage muss präjudiziell sein; die fehlende Relevanz für die Entscheidung des zu beurteilenden Falls schließt das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus ( RS0088931 [T2, T8]). Wird die Entscheidung der zweiten Instanz auf eine das Ergebnis selbständig tragende Hilfsbegründung gestützt, muss auch diese im außerordentlichen Rechtsmittel bekämpft werden. Ist…
…des § 502 Abs 1 ZPO darzustellen (RS0118709 [T1]), muss die Entscheidung doch gerade von der Lösung der im Rechtsmittel aufgeworfenen Rechtsfrage abhängen (RS0088931 [T2, T4]). Da es folglich an der Präjudizialität der in der Revision im Zusammenhang mit der Hauptbegründung des Berufungsgerichts angeschnittenen Rechtsfrage mangelt, ist diese somit…
…Berufungsgerichts nicht zulässig. [4] 1. Zur Geltendmachung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO muss zumindest eine präjudizielle (RS0088931) Rechtsfrage konkret ausgeführt werden (vgl RS0043654). Stützt der Revisionswerber sein Rechtsmittel – wie hier – auf den Rechtsmittelgrund des § 503 Z 2…
…vertretbar verneinten Wiederholungsgefahr (Hauptbegehren) bzw Anspruchsgefährdung (Eventualbegehren) werfen auch die Ausführungen im Rechtsmittel zum Behinderungswettbewerb bzw zur Passivlegitimation des Zweitbeklagten keine erheblichen Rechtsfragen auf (vgl RS0088931).…
…erwiesen sei, ist hier nicht präjudiziell, weil zu diesem Thema eine positive Feststellung vorliegt. Auch damit spricht die Revision keine erhebliche Rechtsfrage an (RIS-Justiz RS0088931). 8. Die Kostenentscheidung gründet sich auf §§ 41 und 50 ZPO. Die Klägerin hat auf die Unzulässigkeit der Revision hingewiesen.…
…Lösung des konkreten Falls keine Bedeutung mehr zukommt. Sie können damit ebenfalls keine Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO begründen (RIS-Justiz RS0088931 [T2, T4]).…
…werden müsse, für die Entscheidung nicht präjudiziell. Fehlende Relevanz für die Entscheidung des zu beurteilenden Falls schließt das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus (RIS Justiz RS0088931 [T2]). 6. Auch mit ihren Hinweisen zum Maßstab bei Werbungen mit Bio Produkten zeigt die klagende Partei keine erhebliche Rechtsfrage auf, weil sie ihr…
…es muss vielmehr die Entscheidung gerade von der Lösung dieser Rechtsfrage(n) abhängen, die angeschnittene(n) Rechtsfrage(n) müssen also präjudiziell sein (RIS-Justiz RS0102059, RS0088931). Es ist nicht Aufgabe des Obersten Gerichtshofs, losgelöst vom konkret vorliegenden Fall Fragen rein theoretischer Natur zu lösen (RIS-Justiz RS0111271). 2. Der Antragsteller hat…
…wäre, erweist sich deshalb als nicht präjudiziell, sodass sie ungeeignet ist, die Zulässigkeit der Revision nach § 502 Abs 1 ZPO zu begründen (RS0088931 [T2, T8]). [12] 3. Da die Revision auch keine weiteren erheblichen Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO aufzeigt, ist sie zurückzuweisen…
…dem Vorliegen eines zur vorzeitigen Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses berechtigenden „wichtigen Grundes“ an der für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderlichen Präjudizialität (vgl RIS Justiz RS0088931 [T2, T4 und T7]).…
…Beurteilung des Rekursgerichts bekämpft, UWG Anh Z 9 sei nicht verwirklicht, kann diese Frage schon mangels Präjudizialität die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht begründen (vgl RS0088931). Das vom Zuspruch des Rekursgerichts nicht umfasste Unterlassungsbegehren bezieht sich, wie der Revisionsrekurs selbst ausführt, auf die Irreführungseignung des Begriffs Ernährungstraining bzw -trainer für nicht…
… 1 ZPO nur zulässig, wenn die Entscheidung gerade von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage abhängt, die angeschnittene Rechtsfrage also für die Entscheidung präjudiziell ist (RS0088931). Fehlende Relevanz für die Entscheidung des zu beurteilenden Falls schließt aber das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus.…
…ZPO) kann nur dann vorliegen, wenn die Entscheidung gerade von deren Lösung abhängt; die in der Zulassungsbeschwerde angeführte Rechtsfrage muss daher präjudiziell sein (RIS Justiz RS0088931; E. Kodek in Rechberger , ZPO 3 § 508a Rz 1; Zechner in Fasching/Konecny 2 § 502 ZPO Rz 60). Dies setzt bei Rechtsfragen des…
…Klägerin unter anderem angestrebt wird) angenommen haben. Daher fehlt es der von der Klägerin aufgeworfenen erheblichen Rechtsfrage des Verfahrensrechts an der erforderlichen Präjudizialität (RIS Justiz RS0088931). Die Auslegung des Mietvertrags durch das Berufungsgericht, aus dem Wortlaut der Vereinbarung ergebe sich nur die Verpflichtung des Mieters, die Wohnung auf Kategorie A anzuheben…
…nach § 502 Abs 1 ZPO bedarf es auch der Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der konkret angeführten Rechtsfrage abhängt (RIS Justiz RS0088931). Die Revision beschäftigt sich ausschließlich mit der Frage, ob und unter welchen Umständen ein Eigenbedarf des Vermieters iSd § 30 Abs 2 Z 8 bzw…
…einer Revision bedarf es der Voraussetzung, dass die Entscheidung von der Lösung der angeführten Rechtsfragen abhängt. Die angeschnittenen Rechtsfragen müssen also präjudiziell sein (RIS-Justiz RS0088931; zuletzt 8 Ob 58/02s). Das ist hier zu verneinen: Gegenstand des Klagebegehrens ist die Forderung auf Rückzahlung eines fälliggestellten Kredites, den die Gemeinschuldnerin der…
… 1 ZPO ist, dass die Entscheidung des Falls von der Lösung der von der Revisionsrekurswerberin aufgeworfenen und als erheblich bezeichneten Rechtsfrage abhängt (RIS Justiz RS0088931). Diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt. Ob das von der Klägerin erhobene Unterlassungsbegehren allenfalls unbestimmt ist oder sich das Rekursgericht zumindest mit einem Teil dieses…
…und Vertragsstrafe ausscheidet. 4.1. Die Zulässigkeit des Rechtsmittels an den Obersten Gerichtshof setzt voraus, dass die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage abhängt (RS0088931). Dies ist bei der vom Berufungsgericht in der Zulassungsbegründung genannten Einordnung des Anspruchs als vertraglich und/oder bereicherungsrechtlich nicht der Fall, zumal in beiden Fällen…
…Berufungsgericht als erheblich bezeichnete Rechtsfrage ist unter diesen Prämissen für die Entscheidung nicht präjudiziell (vgl zuletzt 2 Ob 106/15z mwN; RIS Justiz RS0088931). 4.4 Die in der Revision zitierten Entscheidungen (2 Ob 2433/96z ZVR 1998/44; 2 Ob 114/06p; bei…
…vgl EuG 3. 10. 2014, T 39/13 , Cezar/HABM , Rn 28). [22] In diesem Lichte stellt sich auch keine hier relevante ( RS0088931 ) Rechtsfrage nach der Auslegung des Begriffes „komplexes Erzeugnis“ iSd Art 3 lit c GGVO , zumal auch in diesem Fall die Schutzvoraussetzung…
…Zur Begründung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels nach § 502 Abs 1 ZPO muss die Entscheidung aber von der Lösung der angeführten Rechtsfrage abhängen (RS0088931). 3.6. Mangels Geltendmachung einer Rechtsfrage der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO ist die Revision des Klägers zurückzuweisen. 4. Die…
…wie die vom Berufungsgericht als erheblich erachtete Rechtsfrage. Bereits die fehlende Relevanz für die Entscheidung schließt das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus (vgl RIS Justiz RS0088931 [T4, T8]). Auf den von der Beklagten erstmals im Revisionsverfahren erhobenen Mitverschuldenseinwand, weil er sie von der weiteren Tätigkeit ausgeschlossen habe, ist als unzulässige Neuerung…
…das Grundbuchsgesuch mit den vorgelegten Urkunden nicht wiederholt werden kann (RS0060544) und die Beantwortung abstrakter Rechtsfragen nicht Aufgabe des Obersten Gerichtshofs ist (RS0111271 [T2]; vgl RS0088931). [7] 5. Einer weiteren Begründung bedarf es nicht (§ 71 Abs 3 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG).…
…obiter angestellten Erwägungen der Vorinstanzen damit im Einklang stehen, mangelt es daher (auch) dieser Rechtsfrage an der für die Zulässigkeit des Rechtsmittels erforderlichen Präjudizialität (vgl RS0088931). 3.1. Eine Aufklärungspflicht besteht in der Regel nur dann, wenn der andere Teil nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs eine Aufklärung erwarten durfte (RS0106641…
…einem rechtskräftigen Bescheid beurkundeten Übereinkommens zu entscheiden und inwieweit Gerichte daran gebunden seien, stellen sich mangels Entscheidungsrelevanz in diesem Verfahren gar nicht (vgl RIS Justiz RS0088931 [T7, T8]; vgl zur Kompetenz der Gerichte RS0045814, RS0045488 [T3] und RS0045996 bei Bestehen eines vertraglich eingeräumten Rechts). Ausgehend von der Tatsachengrundlage, an die auch…
…ob ein Abweichen von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu diesen Fragen vorliegt, ist damit für die Entscheidung im vorliegenden Fall nicht präjudiziell (RIS Justiz RS0088931 [T2, T4, T7]). Sonstige Rechtsfragen von erheblicher Bedeutung zeigen die Kläger nicht auf. 6. Die Kostenentscheidung beruht auf § 41 Abs 1…
…Abs 1 ZPO nur zulässig, wenn die Entscheidung gerade von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage abhängt , die angeschnittene Rechtsfrage also für die Entscheidung präjudiziell ist (RS0088931). Fehlende Relevanz für die Entscheidung des zu beurteilenden Falls schließt aber das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage aus. [18] 7. Da somit keine erheblichen Rechtsfragen…
…Dies führe im konkreten Fall aber zum Ergebnis, dass der vom Erstgericht zugesprochene Unterhalt jedenfalls zustehe. Die angeführte Rechtsfrage ist somit hier nicht präjudiziell (vgl RS0088931). Da die Rechtsmittelzulässigkeit nicht gegeben ist, konnte auf die anderen in der Ausführung des Revisionsrekurses angeschnittenen – nicht als erheblich im Sinne des § …
…als Rechtsfrage im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG zu gelten, zur Lösung des konkreten Falls erforderlich; sie muss also präjudiziell sein (RS0088931 [T2, T4]). [5] 1.2. Wirft die vom Gericht zweiter Instanz primär herangezogene Begründung keine erhebliche Rechtsfrage auf, so kann auch die Richtigkeit einer vom…
…MRG auf das strittige Rechtsverhältnis nicht (analog) anzuwenden. Der erörterten Rechtsfrage fehlt es daher an der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderlichen Präjudizialität (RIS-Justiz RS0088931 [T2]). 2. Der Beklagte leitet eine Gegenforderung von 1.947,63 EUR daraus ab, dass ihm (im Jahr 1999) im Zusammenhang mit der Veräußerung…
…Rechtsfrage zur Auslegung der genannten Norm ist daher für die vorliegende Entscheidung - was aber nach § 502 Abs 1 ZPO erforderlich wäre (stRsp; RIS-Justiz RS0088931) - nicht präjudiziell. Einer weiteren Begründung bedarf dieser Beschluss nicht (§ 510 Abs 3 ZPO).…
…laufen (E. Kodek in Angst2, § 394 Rz 16 mwN). Von der im Revisionsrekurs aufgeworfenen Rechtsfrage hängt die vorliegende Entscheidung daher nicht ab (RIS-Justiz RS0088931). Mangels der in § 528 Abs 1 ZPO genannten Voraussetzungen für eine Zulässigkeit des Revisionsrekurses war das Rechtsmittel zurückzuweisen.…
…9] 4. Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses an den Obersten Gerichtshof setzt aber voraus, dass die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage tatsächlich abhängt (RS0088931). Dies ist hier nicht der Fall, weil keine Divergenz in den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs vorliegt. Dass die Unterbrechung hier wegen Vorliegens eines „Schwebezustands…
…weshalb diese Beurteilung nicht zutreffe, enthält die außerordentliche Revision in Wahrheit nicht. Demnach ist aber die Frage, ob eine Schipiste vorlag, nicht präjudiziell (RIS Justiz RS0088931 [T2]), weshalb es auf die Frage einer schlüssigen Umwidmung eines als „extreme Schiroute“ gekennzeichneten Geländes in eine Schipiste durch tägliche maschinelle Präparierung nicht…
…so hängt die Entscheidung im vorliegenden Fall nicht mehr von der vom Berufungsgericht formulierten Frage ab. Insoweit liegt eine erhebliche Rechtsfrage nicht vor (RIS Justiz RS0088931). Auch die Revisionswerberin zeigt keine Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO auf. Sie bringt vor, primär stütze sie sich für den gesamten…
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