KFG; außerordentliche Revision vorläufig angenommen.
Keine Judikatur des OGH zur Frage, ob § 132 Abs 2 lit a KFG 1967 auf die erste Zulassung zum Verkehr oder auf allfällige weitere Zulassungen nach neuerlicher Typengenehmigung nach dem 01.01.1968 abstellt.
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