Bei der wirklichen Übergabe eines Rechtes ist es nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen, welche Akte hier in Frage kommen, zB Verständigung des Schuldners, Übergabe von Urkunden, tatsächliche Einräumung eines Benützungsrechtes an einer Liegenschaft, Verbücherung usw.
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