Eine Aktion, die auch bei vollständigem Erfolg nicht unmittelbar zur Exekutionseinstellung führen kann, stellt nach stets einheitlicher Rechtsprechung keinesfalls einen Aufschiebungsgrund im Sinne des § 42 EO dar.
…Aufschiebungstatbestands einen in seiner Art und seinem Gewicht vergleichbaren Fall erfordert (RIS Justiz RS0008928; RS0001466 [T10]), entspricht der von der Literatur gebilligten Rechtsprechung (RIS Justiz RS0001420; Jakusch in Angst² § 42 Rz 34 mwN). Die im Revisionsrekurs behauptete Rechtsschutzlücke liegt nicht vor, weil nach der ausdrücklichen Anordnung in…
…ist, die Aufschiebung der Räumungsexekution nicht ermöglicht. Darauf, ob ein vollständiger Erfolg der Erbschaftsklage zur unmittelbaren Exekutionseinstellung führen könnte oder nicht (vgl RIS-Justiz RS0001806; RS0001420; Jakusch § 42 EO Rz 34), kommt es daher gar nicht mehr an. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, fehlte es hier…
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