Nicht gehörige Besetzung der Geschwornenbank, wenn nicht schon bei Beginn der Hauptverhandlung - nach außen erkennbar - feststeht, welcher Laienrichter als Hauptgeschworner, welcher als Ersatzgeschworner fungiert.
…– hier im Übrigen auch nicht rechtzeitig gerügten (RIS Justiz RS0097452 [T7]) – nicht gehörigen Besetzung des erkennenden Senats keine Rede sein (vgl RIS Justiz RS0100849 [T1]). [7] Das weitere Rechtsmittelvorbringen kritisiert unter verschiedenen Nichtigkeitskategorien, dass die Verurteilung des Beschwerdeführers für einen Zeitraum von Sommer 2022 bis zum 16. …
…StPO) – willkürlich (das heißt: in sachlich nicht vertretbarer Weise) ein Ersatzschöffe an Stelle eines dem Spruchkörper angehörenden Schöffen beigezogen wird (vgl RIS-Justiz RS0119769, RS0100849 [T2]; [neuerlich] 11 Os 32/83 = EvBl 1984/94 = SSt 54/51, 9 Os 181/85, 11 Os…
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