Von einem Kaufhausinhaber kann nicht die Beseitigung aller nur möglichen Gefahrenquellen gefordert werden. Es ist vom Besucher eines Kaufhauses zu erwarten, dass er der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet.
…sich darauf einzustellen (RS0023704). Von einem Fußgänger ist nicht nur zu verlangen, beim Gehen vor die Füße zu schauen und der eingeschlagenen Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden (RS0023787 [T3]), sondern auch, einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle möglichst auszuweichen (RS0027447 [T14]). Diese Verpflichtung gilt auch auf dem Gehweg (RS0027447) oder in einem…
…flotten Schritts“ auf das Eingangsportal zu, sondern stieß trotz „unschwerer“ Erkennbarkeit des Fixglaselements aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit dagegen (vgl RIS Justiz RS0023704; RS0027447; RS0023787). Die von den Vorinstanzen vorgenommene Teilung des Verschuldens von 1 : 1 ist unter diesen Umständen jedenfalls vertretbar (vgl 6 Ob 22…
…zu verlangen ist, vor die Füße zu schauen, der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden und einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle möglichst auszuweichen (vgl RS0027447; RS0023787 [T3]; RS0023704). [22] 2.3. In einer Gesamtabwägung zwischen der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten auf Seite der Beklagten einerseits und Sorglosigkeit der Klägerin in eigenen Angelegenheiten…
…1 ZPO (RS0087606). [7] Die von der beklagten Partei zitierte Rechtsprechung, wonach von jedem Fußgänger verlangt werden kann, dass er der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (RS0023787), was auch für die Besucher eines Kaufhauses gilt (RS0023787), ist nicht dahin zu verstehen, dass der Blick stets nach unten unmittelbar vor die Füße gerichtet…
…verlangen, vor die Füße zu schauen, der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden und einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle möglichst auszuweichen (vgl RIS-Justiz RS0027447; RS0023787 [T3]). Die vom Kläger begehrte Ersatzfeststellung, wonach er selbst bei gehöriger Aufmerksamkeit die verdichtete und glatte Stelle nicht sehen und ihr nicht ausweichen hätte können…
…wäre aber zu berücksichtigen, dass jeder Fußgänger beim Gehen „vor die Füße schauen“ und der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwenden muss (RIS Justiz RS0027447; RS0023787 [T3]). Dagegen hätte die Klägerin verstoßen, weil sie den Bodenverhältnissen vor ihrem Sturz keine Beachtung geschenkt hätte, obwohl sie – ebenso wie der Kellner –…
…Möglichkeit hatte, sich darauf einzustellen (RS0023704). Von einem Fußgänger ist zu verlangen, beim Gehen vor die Füße zu schauen und der eingeschlagenen Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden (RS0023787 [T3]). [6] 3. Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Verschuldensteilung der Vorinstanzen nicht korrekturbedürftig. Der im Verhältnis zur Beleuchtung nicht ausreichenden Markierung des Niveauunterschieds…
…3.1. Der Oberste Gerichtshof judiziert in ständiger Rechtsprechung, dass von jedem Fußgänger zu verlangen ist, dass er „vor die Füße schaut“ (RS0027447; RS0023787 [T3]). 3.2. Jüngst wurde dazu wie folgt judiziert: [21] 3.2.1. In 8 Ob 102/20p stürzte die Klägerin auf einem nicht…
…Fußgänger verlangt werden, dass er beim Gehen „vor die Füße schaut“ (RIS-Justiz RS0027447) und der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (vgl RIS-Justiz RS0023787). 3.1. Eine vertragliche Haftungsgrundlage der Beklagten dem Kläger gegenüber ist nicht erkennbar; sie wurde von ihm in seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil, das darauf…
…Geschäfts kann keine Beseitigung sämtlicher Gefahrenquellen gefordert werden, vielmehr ist auch vom Kunden zu erwarten, dass er beim Gehen „vor die Füße schaut“ (RS0023787 [T3]; RS0027447). Der Verkehrssicherungspflichtige hat zwar vor ungewöhnlichen Niveauunterschieden zu warnen. Stufen, die von den Verkehrsteilnehmern normalerweise wahrgenommen werden können, müssen aber nicht besonders gekennzeichnet…
…sich darauf einzustellen (RS0023704). Von einem Fußgänger ist nicht nur zu verlangen, beim Gehen vor die Füße zu schauen und der eingeschlagenen Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden (RS0023787 [T3]), sondern auch, einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle möglichst auszuweichen (RS0027447 [T14] = 2 Ob 144/08b; 6 Ob 333…
…auch "vor die Füße schaut" (4 Ob 124/98h; RIS-Justiz RS0027447[T4]) und der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (4 Ob 124/98h; RIS-Justiz RS0023787[T3]). Das Argument der Rechtsmittelwerberin, sie hätte der von der Gummimatte ausgehenden Gefahr nicht ausweichen können, ist schon dadurch widerlegt, dass sie sturzfrei ins Geschäftslokal…
…Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass jeder Fußgänger beim Gehen „vor die Füße schauen“ und der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwenden muss (RIS Justiz RS0027447; RS0023787). Dagegen hat die Klägerin verstoßen, weil sie den Bodenverhältnissen nach den Feststellungen vor ihrem Sturz keine Beachtung geschenkt hatte, obwohl sie nasse Flecken am Steinboden…
…Füße schaut" (ZVR 1987/82; ZVR 1990/85; ZVR 1990/1203; RIS-Justiz RS0027447) und der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (ZVR 1989/28; RIS-Justiz RS0023787). Der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht kann immer nur von Fall zu Fall bestimmt werden (RIS-Justiz RS0029874; RS0110202). Die Lösung der Frage, ob im konkreten…
…Berufungsgericht die Rechtsprechung zu Inhalt und Umfang von Verkehrssicherungspflichten, insbesondere zu deren Beschränkung bei Erkennbarkeit der Gefahr beachtet hat (vgl RIS-Justiz RS0114360; RS0023726; RS0023430; RS0023787). Die Erkennbarkeit der Gefahr bezieht sich im konkreten Fall nicht auf die Erkennbarkeit des Hindernisses, sondern auf den Umstand, dass der Gang unbeleuchtet war, was…
…zu verlangen, vor die Füße zu schauen, der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden und einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle nach Möglichkeit auszuweichen (vgl RS0027447; RS0023787 [T3]). Ein Mitverschulden scheidet dann aus, wenn die Gefährlichkeit einer Stelle bei gebotener Aufmerksamkeit nicht rechtzeitig zu erkennen ist und der Geschädigte bei rutschigem Boden…
…dagegen Vorsorge treffen musste. 3.1. Es wird ständig judiziert, dass vom Besucher eines Kaufhauses verlangt wird, dass er der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (RIS-Justiz RS0023787; RS0027447). Daher hätte auch die Klägerin vor dem Setzen des Schrittes vom Regal weg ihre Umgebung zu beobachten und ein Zurücktreten unmittelbar vor den von…
…der Beklagten, dass von jedem Fußgänger verlangt werden muss, dass er beim Gehen "vor die Füße schaut" und der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (RIS Justiz RS0023787 ua). Darum geht es hier aber gar nicht. Der Kläger agierte bei seinem Unfall nicht als Fußgänger, sondern als Benutzer eines Boxautomaten. Nicht die gehende…
…Füße zu schauen“ und der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden, um Hindernissen aus dem Weg gehen zu können (RIS-Justiz RS0023355, RS0023397, RS0023726, RS0023950, RS0027447, RS0023787). Da Verkehrsteilnehmer sich auf erkennbare Gefahren auch ohne Sicherung einstellen müssen, habe die Beklagte mit dem problemlosen Überwinden der deutlich erkennbaren Stufen rechnen können. Die…
…wenn aufgrund der gesamten Situation vom Kunden erwartet werden kann, daß er der einzuschlagenden Wegstrecke hinreichende Aufmerksamkeit zuwendet (SZ 51/111, MietSlg 35.254, RIS-Justiz RS0023787). Umfang und Intensität von Verkehrssicherungspflichten richten sich nämlich vor allem danach, in welchem Maß die Verkehrsteilsnehmer selbst vorhandene Gefahren erkennen und ihnen begegnen können. Daher…
…erkennen und ihnen begegnen können (RIS-Justiz RS0023726). Vom Besucher eines Supermarkts (Kaufhauses) ist zu erwarten, dass er der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (RIS Justiz RS0023787). 1.3 Das Bestehen einer Sorgfaltspflicht und deren Verletzung (hier durch Unterlassung) sowie die Kausalität der Sorgfaltsverletzung für den Schaden hat grundsätzlich der Geschädigte zu…
…Fußgänger verlangt werden, dass er beim Gehen auch „vor die Füße schaut" und der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (4 Ob 124/98h = RIS Justiz RS0023787 [T3]). Da Verkehrsteilnehmer sich auf erkennbare Gefahren auch ohne Sicherung einstellen müssen (vgl Wellner aaO Rn 12 und 37; vgl RIS Justiz RS0114360), konnte die…
…auch wenn man ins Kalkül zieht, dass von jedem Fußgänger zu verlangen ist, dass er der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (vgl RIS-Justiz RS0027447 und RS0023787), ist nach der festgestellten Lage der Dinge der Auffassung, es hätte noch eines deutlicheren Hinweises darauf bedurft, dass nicht der gesamte Eingangsbereich offen stand, sondern…
…sich darauf einzustellen (RS0023704). Von einem Fußgänger ist nicht nur zu verlangen, beim Gehen vor die Füße zu schauen und der eingeschlagenen Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden (RS0023787 [T3]), sondern auch, einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle möglichst auszuweichen (RS0027447 [T14]). [15] 2.1.2. D ie angefochtene Entscheidung entspricht diesen Grundsätzen. Eine Überschreitung…
…unberücksichtigt bleiben kann. Nach ständiger Judikatur ist von jedem Fußgänger zu verlangen, vor die Füße zu schauen und der eingeschlagenen Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden (RIS-Justiz RS0023787; RS0027447). Wie bereits festgehalten, war die Erkennbarkeit des Niveauunterschiedes beim gegenständlichen Einlaufgully unstrittig, weshalb insofern auch kein sekundärer Feststellungsmangel vorliegt. Auch der Umstand, dass die…
…sich darauf einzustellen (RS0023704). Von einem Fußgänger ist nicht nur zu verlangen, beim Gehen vor die Füße zu schauen und der eingeschlagenen Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden (RS0023787 [T3]), sondern auch, einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle möglichst auszuweichen (8 Ob 102/20p; RS0027447 [T14]). Ein Mitverschulden scheidet hingegen aus…
…verlangen, „vor die Füße“ zu schauen, der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden und einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle möglichst auszuweichen (vgl RS0027447; RS0023787 [T3]). Ob eine Situation geschaffen wurde, die eine Schädigung naheliegend erscheinen lässt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (RS0110202 [T1, T12, T13, T17]). [5…
…gestellten Parkplätze und deren Zugangswege Stellung. Auch dass von einem Besucher eines Kaufhauses zu erwarten ist, dass er der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (RIS Justiz RS0023787) ist ein allgemeiner Grundsatz der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, der keineswegs nur – wie die Klägerin meint – innerhalb des Geschäftslokals zur Geltung kommt (vgl 4…
…sich darauf einzustellen (RS0023704). Von einem Fußgänger ist nicht nur zu verlangen, beim Gehen vor die Füße zu schauen und der eingeschlagenen Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden (RS0023787 [T3]), sondern auch, einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle möglichst auszuweichen (RS0027447 [T14]). 3.2. Nach den Feststellungen stolperte der Kläger über die erkennbare Erhöhung…
…zu verlangen ist, „vor die Füße zu schauen". Diese Verpflichtung gilt auch auf dem Gehsteig (RIS Justiz RS0027447) oder in einem Geschäftslokal (RIS Justiz RS0023787). Dass der Kläger dieser Obliegenheit nicht entsprach, steht aufgrund seiner eigenen Aussage fest. Da der Kläger nach solchen Voraussetzungen mit keinen der von ihm ins…
…Mitverschulden“ der Klägerin mit dem knappen Hinweis auf die Rechtsprechung ein, wonach ein Fußgänger verpflichtet ist, „vor die Füße zu schauen“ (RS0027447; RS0023787 [T3]). Aus den Feststellungen lässt sich aber nicht ableiten, dass die Klägerin der von ihr eingeschlagenen Wegstrecke nicht die erforderliche Aufmerksamkeit zuwandte, zumal die sehr…
…Fußgänger zu verlangen, vor die Füße zu schauen, der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuzuwenden und einem auftauchenden Hindernis oder einer gefährlichen Stelle möglichst auszuweichen (vgl RS0027447; RS0023787 [T3]; RS0023704). Ob eine Situation geschaffen wurde, die eine Schädigung naheliegend erscheinen lässt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (RS0110202 [T1, T12, T13, T17…
…Gefahrenquellen möglich sei. 1.2. Nach gefestigter höchstgerichtlicher Rechtsprechung ist auch vom Besucher eines Kaufhauses zu erwarten, dass er der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (RIS-Justiz RS0023787). Das Berufungsgericht teilt (wie schon zu OLG Linz 6 R 22/24h ausgeführt) die Rechtsansicht des OLG Wien, das zu 2 R 166…
…können (RS0023726). Von jedem Fußgänger muss verlangt werden, dass er beim Gehen auch „vor die Füße schaut“ und der einzuschlagenden Wegstrecke Aufmerksamkeit zuwendet (RS0023787 [T3]). Die Verpflichtung zum Schutz vor erkennbaren Gefahren findet ihre Grenze in der Zumutbarkeit ihrer Abwehr (RS0023397). Dabei dürfen die Anforderungen an deliktische und vertragliche…
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