Eine Verkürzung der im Lehrvertrag in Übereinstimmung mit der für den betreffenden Lehrberuf in der Berufsliste festgesetzten Lehrzeit vereinbarten Lehrzeit ist - von den Ausnahmefällen des § 13 Abs 1 BAG abgesehen - ebenso wie eine zum gleichen Ergebnis führende entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit der Lehrlinge unzulässig und daher unwirksam.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden