Bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 5 Abs 2 UrhG sind beide Werke in ihrer Gesamtheit zu vergleichen, wobei insbesondere auch der Frage eines möglichen Wettbewerbs zwischen ihnen Bedeutung zukommen kann.
…2 UrhG sind beide Werke in ihrer Gesamtheit zu vergleichen, wobei insbesondere auch der Frage eines möglichen Wettbewerbs zwischen ihnen Bedeutung zukommen kann (RIS-Justiz RS0076469). 3.1. Auch zur Frage nicht schützbarer Gestaltungselemente nahm der Oberste Gerichtshof bereits Stellung: Zunächst ist zu klären, durch welche Merkmale der ästhetische Gesamteindruck des benützten…
…2 UrhG sind beide Werke in ihrer Gesamtheit zu vergleichen, wobei insbesondere auch der Frage eines möglichen Wettbewerbs zwischen ihnen Bedeutung zukommen kann (RIS-Justiz RS0076469). 4.2. § 14 Abs 2 UrhG sieht ausdrücklich vor, dass der Urheber einer Bearbeitung diese nur soweit auf die ihm vorbehaltene Art verwerten…
…Abs 2 UrhG sind beide Werke in ihrer Gesamtheit zu vergleichen, wobei insbesondere auch der Frage eines möglichen Wettbewerbs zwischen ihnen Bedeutung zukommen kann (RS0076469; 4 Ob 21/18v mwN). [9] 1.2 Die Vorinstanzen sind von den zutreffenden Rechtsgrundsätzen ausgegangen. Ihre Beurteilung, wonach den klagsgegenständlichen Entwürfen der Rechtsvorgängerin…
…des neugeschaffenen Werks ist festzustellen, durch welche objektiven Merkmale die schöpferische Eigentümlichkeit des benützten Werks bestimmt wird, und auf den Gesamteindruck abzustellen (vgl RS0076460, RS0076477, RS0076469). [11] 1.3 Die Ansicht des Rekursgerichts, die wesentlichen Teile des Orginalwerks seien hier die Figur des Räubers, der über einen Zaun blickt, sowie der eigentümlich…
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