Die Frage, ob der Angeklagte als Eigentümer von im objektivierten Verfahren (§ 446 StPO in Verbindung mit § 33 Abs 1 und 2 MedG) eingezogenen Magazinen - nach § 444 StPO beschwerdelegitimiert ist (in diesem Sinne EvBl 1981/68, 11 Os 155/82; andere Ansicht ÖJZ-LSK 1982/194), wird hier offen gelassen, doch wird seine Rüge (Z 4) merotorisch erledigt.
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