Die in Sondergesetzen aufgezählten Beispiele, was unter einem "wichtigen" Grund zu verstehen ist, können allgemeine Geltung auch für andere Dienstverhältnisse, bei denen das Gesetz nicht näher ausführt, was unter einem "wichtigen" Grund zu verstehen ist (zB § 1162 ABGB), umso eher beanspruchen, als sie untereinander im wesentlichen übereinstimmen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden