Das Recht des Staats auf "Ausstellung wahrheitsgemäßer Urkunden" ist zufolge der spezifischen Urkundendelikte der §§ 228 bzw 311 StGB kein konkretes, sondern ein bloß allgemeines (abstraktes).
…des Staates, das den Beamten verpflichtet, seine Befugnis den Vorschriften entsprechend zu gebrauchen, somit keinen Befugnismissbrauch zu begehen, zum Ausdruck gebracht (vgl RIS Justiz RS0095527; RS0095536; Nordmeyer in WK 2 StGB § 302 Rz 161). [9] Der aufgezeigte Rechtsfehler erforderte – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur –…
…konkreten) Rechte, die der Schädigungsvorsatz verlangt. Das Recht des Staates auf Aufnahme von den polizeilichen Erhebungen entsprechenden Polizeiprotokollen ist kein konkretes Hoheitsrecht (RIS Justiz RS0095527; RS0095536 [T2]); ebenso wenig das Recht einer Gemeinde auf ordnungsgemäße und gesetzgemäße Führung ihres Rechnungswesens. Jedoch können dahinterstehende konkrete Rechte der Gemeinde (Prüfungsrecht des Gemeinderats, Recht…
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