Die Ausschlussfrist des § 1162d ABGB beziehungsweise § 34 AngG gilt für die sogenannte Kündigungsentschädigung, nicht jedoch für Ansprüche auf Abfertigung, Wohnungsbeihilfe und Urlaubsentgelt (§ 6 UrlG).
…ABGB oder der allgemeinen Verjährungsfrist des § 1486 Z 5 ABGB unterliegen (vgl dazu Krejci in Rummel ³ § 1162d Rz 4 f; RIS Justiz RS0029680; RS0122371). Die zuletzt genannte Frist ist jedenfalls gewahrt, weil die vorliegende Klage gegen die Beklagte weniger als drei Jahre nach der Entlassung bei Gericht eingebracht…
…Rz 3) bezieht sich danach nicht generell auf sämtliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis. Insbesondere unterliegen Ansprüche auf Abfertigung nicht diesen Bestimmungen (RIS Justiz RS0028477; RS0029680). 5. Bereits die Vorinstanzen haben zutreffend darauf hingewiesen, dass sich § 51 Abs 6 Oö LVBG aber nicht nur auf Entschädigungsansprüche wegen…
…die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 Z 5 ABGB ( Wöss , DRdA 1988, 216 [217]; SZ 48/79; RIS Justiz RS0028477, RS0028735, RS0029680 ua). § 34 AngG normiert eine Fallfrist, die gemäß § 40 AngG nur zugunsten, nicht aber auch zum Nachteil des Arbeitnehmers zwingend ist…
…Zugrundelegung dieser Annahme nach § 34 AngG verfristet ist, wird in der Revision nicht mehr in Frage gestellt (vgl Arb 6044; Arb 10.016; RIS-Justiz RS0029680). Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 41, 50 Abs 1 ZPO. Dem Beklagten gebührt für seine Revisionsbeantwortung gemäß § 23 RATG nur der einfache…
…der vorhandenen (- den Standpunkt der Klägerin nicht tragenden -) Feststellungen führen konnte. Nach neuerer Rechtsprechung (9 ObA 1032/93 ua in RIS Justiz RS0029680) gilt die Präklusivfrist des § 34 AngG auch für die anteiligen, auf die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfallenden Sonderzahlungen als…
…Überlegungen anzustellen: § 4 Abs 1 AngG erfasst nur die dort genannten Ansprüche, also den Anspruch auf die sog. Kündigungsentschädigung (RIS Justiz RS0029680; zuletzt 9 ObA 119/04x). Für diese Ansprüche kann die sechsmonatige Frist des § 34 Abs 1 AngG…
…von ihr die sechsmonatige Verfallsfrist nach § 1162d ABGB zu beachten (vgl Ernst/Haller aaO § 8 Erl 142; RIS-Justiz RS0029680, RS0029705 ua). Auch dieser Hinweis der Vorinstanzen ist richtig. Die Verfallsfrist begann mit der Fälligkeit der Kündigungsentschädigung zu laufen (4 Ob 12/84…
…Ersatzansprüchen wegen vorzeitigen Austritts oder vorzeitiger Entlassung auf sechs Monate. Dabei handelt es sich um eine Verfalls (Ausschluss )Frist, die auch für die Kündigungsentschädigung gilt (RS0029680; für Feststellungsklagen s RS0029711). Nach § 34 Abs 2 AngG beginnt diese Sechsmonatsfrist bei Ansprüchen wegen vorzeitiger Auflösung oder vorzeitiger Entlassung mit dem…
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