Beim Schmerzengeld handelt es sich um eine Globalentschädigung; bei der Ausmessung kann daher das Globalbegehren nicht in einzelne, bestimmte Verletzungen beziehungsweise Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden.
…Aufgabe, eine Globalentschädigung für alle durch die eingetretenen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gewähren (RIS-Justiz RS0031191 [T5]). Ausgehend vom Schuldspruch zu A./ und den korrespondierenden Feststellungen (US 9), wonach C* aufgrund des emotionalen Stresses infolge der festgestellten Vorfälle seit zwei bis…
…dabei die Aufgabe, eine Globalentschädigung für alle durch die eingetretenen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gewähren (RS0031191[T4]). Jede Verletzung ist in ihrer Gesamtauswirkung nach den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu betrachten und auf dieser Basis eine Bemessung vorzunehmen (RS0125618). Tendenziell…
…es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Globalentschädigung. Bei der Ausmessung kann das Begehren nicht in einzelne, bestimmten Verletzungen bzw Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden ( RS0031191 ). Es ist vielmehr der Gesamtkomplex der Schmerzempfindung unter Bedachtnahme auf die Dauer und Intensität der Schmerzen nach ihrem Gesamtbild, die Schwere der Verletzung und das…
…nicht Veraltetes zur Teileinklagung von Schmerzengeldansprüchen, RZ 1997, 146; Danzl aaO 173 ff) an der einschlägigen Schmerzengeldjudikatur (vgl RIS Justiz RS0031051, RS0031055, RS0031056, RS0031082, RS0031191) geäußerte Kritik näher einzugehen. Ausgehend von der grundsätzlichen Zulässigkeit der Einklagung eines weiteren Teiles der Gesamtabfindung erweist sich die Rechtssache als noch nicht spruchreif, weshalb…
…5) und den von beiden Opfern erlittenen psychischen Beeinträchtigungen (US 6 f; US 8 iVm US 25; vgl dazu RIS Justiz RS0031191 [T5]) ist der vom Erstgericht in freier Überzeugung ( Spenling , WK StPO § 369 Rz 6 mwN) zuerkannte (Teil )Betrag von 100 Euro…
…Aufgabe, eine Globalentschädigung für alle durch die eingetretenen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gewähren (RIS-Justiz RS0031191). Die mit der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einhergehenden Unlustgefühle sind mitzuberücksichtigen (vgl RIS-Justiz RS0022442). Im Hinblick auf die von den Vorinstanzen festgestellten Schmerzperioden ist…
…das Schmerzengeld eine Globalentschädigung dar, bei deren Ausmessung das Klagebegehren grundsätzlich nicht in einzelne, bestimmten Verletzungen bzw Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden kann (RIS-Justiz RS0031191). Es wird also grundsätzlich gefordert, sich die bereits bekannten und auch die absehbaren Schmerzen global auf einmal abgelten zu lassen und den hiefür angemessenen Betrag…
…Schmerzengeld nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich global zu bemessen ist und nicht in einzelne, bestimmten Verletzungen und Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden kann (vgl RIS Justiz RS0031191). Um über den Einwand der Vorvertraglichkeit in Bezug auf das Schmerzengeldbegehren entscheiden zu können, ist das Verfahren daher noch ergänzungsbedürftig. Das Erstgericht wird im aufgezeigten…
…Aufgabe, eine Globalentschädigung für alle durch die eingetretenen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gewähren (RIS Justiz RS0031191 [T5]). Tolga V***** erlitt durch die Faustschläge Abschürfungen und durch die Messerattacke eine Schnittwunde an der Brust. Der vom Erstgericht für die rechtswidrig und schuldhaft…
…noch zu erdulden haben wird, grundsätzlich global, dh als Gesamtentschädigung festzusetzen (2 Ob 232/07t; 6 Ob 185/09p; RIS Justiz RS0031191, RS0031055, RS0031307). Eine zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes oder die Geltendmachung bloß eines Teilbetrags hievon ist daher nur aus besonderen Gründen zulässig, die der Kläger darzutun…
…global, dh als Gesamtentschädigung festzusetzen (2 Ob 232/07t; 6 Ob 185/09p; 2 Ob 103/10a; RIS-Justiz RS0031191, RS0031055, RS0031307). In die Globalbemessung sind auch künftige, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartende Unfallsfolgen miteinzubeziehen. Diese sind daher grundsätzlich mit der Globalbemessung…
… Beim Schmerzengeld handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich um eine Globalentschädigung (2 Ob 218/17y; 2 Ob 24/19x; RS0031191). Allerdings können die Parteien einvernehmlich, etwa durch Vergleich, auch nur über einen Teil des Schmerzengeldes disponieren (2 Ob 218/17y; 2 Ob…
…nach ständiger Rechtsprechung um eine Globalentschädigung. Bei der Ausmessung kann das Begehren nicht in einzelne, bestimmten Verletzungen bzw Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden (RIS Justiz RS0031191). Eine ziffernmäßig getrennte Bemessung kommt auch bei seelischen und körperlichen Schmerzen nicht in Betracht (2 Ob 186/03x). Auch die (für sich genommen…
…körperlichen Verletzungen (vgl § 1325 ABGB) samt der damit verbundenen psychischen Beeinträchtigung des Tatopfers (erneut US 9 und 31; vgl dazu RIS-Justiz RS0031191 [T5]; vgl auch 13 Os 13/02) ist der vom Erstgericht in freier Überzeugung (§ 369 Abs 2 StPO, § …
…Einzelfalles für alles Ungemach, das der Verletzte bereits erduldet hat und voraussichtlich noch zu erdulden haben wird, grundsätzlich global, dh als Gesamtentschädigung festzusetzen (RIS-Justiz RS0031191, RS0031055, RS0031307; Danzl in Danzl/Gutiérrez-Lobos/Müller, Schmerzengeld8 170). Es entspricht ebenfalls der ständigen Rechtsprechung, dass eine zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes oder die Geltendmachung…
…Aufgabe, eine Globalentschädigung für alle durch die eingetretenen und nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen zu gewähren (RIS Justiz RS0031191). Die mit der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einhergehenden Unlustgefühle sind dabei mitzuberücksichtigen (vgl RIS Justiz RS0022442). 2. Seelische Schmerzen sind ersatzfähig, wenn sie Folge…
…8] 2. Zum Schmerzengeld: [9] 2.1. Richtig ist, dass das Schmerzengeld grundsätzlich eine einmalige Abfindung für alles Ungemach des Geschädigten sein soll (RS0031307; RS0031191; RS0031055). In diese Globalbemessung sind auch künftige, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartende Unfallsfolgen miteinzubeziehen. Diese sind daher auch g rundsätzlich mit der…
…ff; vgl auch ON 228 S 17; vgl dazu Reischauer in Rummel , ABGB 3 § 1325 ABGB Rz 1; RIS Justiz RS0031191 [insb T5]), nicht zu beanstanden (vgl RIS Justiz RS0093061; Spenling , WK StPO Vor §§ 366–379 Rz 25). [45] Gleiches gilt…
…die mit den physischen Schmerzen zusammenhängenden psychischen Beeinträchtigungen ein Schmerzengeld zuerkannt, wobei die psychischen Beeinträchtigungen im Rahmen einer Globalbeurteilung Berücksichtigung fanden (RIS-Justiz RS0122794; RS0031405; RS0031191 uva). Die Rekurswerberin übersieht überdies, dass sie selbst davon ausgeht, dass der Kläger aufgrund der behaupteten anderen Abnützungserscheinungen erst mit 60 Jahren arbeitsunfähig geworden wäre…
…immer nicht Veraltetes zur Teileinklagung von Schmerzengeldansprüchen, RZ 1997, 146; Danzl aaO 173 ff) an der einschlägigen Schmerzengeldjudikatur (vgl. RIS-Justiz RS0031051, RS0031055, RS0031056, RS0031082, RS0031191) geäußerte Kritik näher einzugehen. Eine Stellungnahme zu dieser Kritik an der Schmerzengeldjudikatur kann auch hier unterbleiben. Denn die Bemessung des Pflichtteils kann durchaus mit der…
…Verletzte voraussichtlich zu erdulden hat. Es soll der gesamte Komplex der Schmerzempfindungen, auch soweit es für die Zukunft beurteilbar ist, erfasst werden (RIS Justiz RS0031307; RS0031191). Keine Globalbemessung erfolgt dagegen, wenn die Folgen der Körperschädigung noch nicht voraussehbar sind, wenn also die Auswirkung der Verletzungen nicht oder nicht annähernd in vollem…
…der Hauptverhandlung – also selbst 20 Jahre nach der Tat – wahrgenommenen werden konnte (US 6; vgl zur Berücksichtigung psychischer Beeinträchtigungen RIS Justiz RS0031191 [insbesondere T4]), nicht zu beanstanden. [21] Der Berufung gegen den Privatbeteiligtenzuspruch war daher nicht Folge zu geben. [22] Der Kostenausspruch beruht auf § 390a…
…1328 ABGB), sowie zu den dabei erlittenen Körperverletzungen (vgl § 1325 ABGB) und psychischen Beeinträchtigungen der Genannten (US 9; vgl dazu RIS-Justiz RS0031191 [T5]) ist der vom Erstgericht in freier Überzeugung ( Spenling , WK StPO § 369 Rz 6 mwN) zuerkannte (Teil-)Betrag von 2.770 Euro…
…argumentiert ausschließlich auf Basis österreichischen Rechts und zeigt dazu keine erhebliche Rechtsfrage auf. Schmerzengeld soll eine einmalige Abfindung für alles Ungemach des Geschädigten sein (RS0031307; RS0031191). Es hat daher grundsätzlich – soweit möglich – eine Globalbemessung zu erfolgen, in die auch künftige, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartende Folgen…
…der Ausmessung kann das Begehren nicht in einzelne, bestimmten Verletzungen bzw Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden (zuletzt 2 Ob 218/17y; RIS-Justiz RS0031191). Auch eine ziffernmäßig getrennte Bemessung bei seelischen und körperlichen Schmerzen kommt nicht in Betracht (2 Ob 186/03x). Es ist vielmehr der Gesamtkomplex…
…Beeinträchtigung zu leisten (§ 1328 ABGB). Mit Blick auf die konstatierte psychische Beeinträchtigung des Tatopfers (US 6 und 21; vgl dazu RIS Justiz RS0031191 [T5]) ist der vom Erstgericht in freier Überzeugung (§ 369 Abs 2 StPO, § 273 ZPO) zuerkannte Betrag von 5.000 Euro…
…eine Globalentschädigung. Bei der Ausmessung ist das Begehren nicht in einzelne bestimmte Verletzungen oder Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zu zerlegen (2 Ob 218/17y; RS0031191). Eine ziffernmäßig getrennte Bemessung kommt auch bei seelischen und körperlichen Schmerzen nicht in Betracht (2 Ob 186/03x; 2 Ob 218…
…eine Globalentschädigung. Bei der Ausmessung kann das Begehren nicht in einzelne, bestimmten Verletzungen bzw Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden (2 Ob 218/17y; RS0031191). Eine ziffernmäßig getrennte Bemessung kommt auch bei seelischen und körperlichen Schmerzen nicht in Betracht (2 Ob 186/03x). II.2 Allerdings können…
…es sich nach ständiger Rechtsprechung um eine Globalentschädigung. Bei der Ausmessung kann das Begehren nicht in einzelne, bestimmte Verletzungen bzw Folgeerscheinungen zuzuordnende Teilbeträge zerlegt werden (RS0031191). 1.2 Dem von der Klägerin erhobenen Schmerzengeldbegehren wurde zur Gänze (rechtskräftig) stattgegeben. Ihre Ausführungen, sie habe einen Betrag von 10.000 EUR ausdrücklich ihren…
…Grunde nach in den zivilrechtlichen Schadenersatzbestimmungen (§ 1325 ABGB) Deckung, wobei das Schmerzengeld nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich mit einem Globalbetrag festzusetzen ist (RIS-Justiz RS0031415, RS0031191) und die Bemessung gemäß § 273 ZPO nach freier Überzeugung des Gerichts zu erfolgen hat. Darnach ist der zugesprochene Betrag von 100 Euro aber nicht…
…in weiterer Folge angeführten Beträge jeweils nach dem Verbraucherpreisindex valorisiert seien. 1.2. Grundsätzlich handelt es sich beim Schmerzengeld nach ständiger Rechtsprechung um eine globale Entschädigung (RS0031191, RS0031415). Das Schmerzengeld ist die Genugtuung für alles Ungemach, das der Verletzte infolge einer Verletzung erduldet (RS0031307, RS0031175). Körperliche und seelische Schmerzen sind dabei gemeinsam…
…Was die Höhe des zuerkannten Schmerzengelds betrifft, ist zunächst auf die ständige Rechtsprechung zu verweisen, wonach es sich beim Schmerzengeld um eine globale Entschädigung handelt (RS0031191, RS0031415). Das Schmerzengeld ist die Genugtuung für alles Ungemach, das der Verletzte infolge einer Verletzung erduldet (RS0031307, RS0031175). Körperliche und seelische Schmerzen sind dabei gemeinsam…
Rückverweise