Alkoholisierung (jedenfalls) dann kein Milderungsgrund, wenn dem Täter aus seiner bisherigen (kriminellen) Erfahrung bekannt war, daß er im Zustand der Berauschung zur Begehung von strafbaren Handlungen neigt.
…Verurteilung im Verfahren LG Salzburg GZ2* wegen § 107 Abs 1 StGB um seine nach Substanzgebrauch gesteigerte Aggressionsbereitschaft wusste (vgl RIS-Justiz RS0090988; Riffel in WK 2 StGB § 35 Rz 4 mwN). Ausgehend davon und vor dem Hintergrund der allgemeinen Kriterien der Strafbemessung gemäß §…
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