Mit dem Einwand, eine im § 64 Abs 1 Z 4 StGB genannte Auslandstat sei in Österreich nicht strafbar, wird der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 9 lit b StPO geltend gemacht.
…5; Z 9 lit a; WK-StPO § 281 Rz 634; 14 Os 28/06h, 13 Os 72/06x; vgl zur früheren Rsp: RIS-Justiz RS0092267) übergeht, dass aus der Gesamtheit der Entscheidungsgründe zwanglos die österreichische Staatsbürgerschaft des Angeklagten und überdies dessen gewöhnlicher Aufenthalt im Inland zu ersehen sind (vgl im…
…Klärung des Vorliegens inländischer Gerichtsbarkeit (Z 9 lit a [Ratz, WK-StPO § 281 Rz 634]; nach älterer Rsp Z 9 lit b [RIS-Justiz RS0092267]) kann demnach - der Beschwerde zuwider - nicht aus dem Fehlen der Angabe des Tatortes im Urteilsspruch abgeleitet werden. Wie der Beschwerdeführer in seiner weiteren Verfahrensrüge (Z…
…§ 43 Rz 12). [6] Der Einwand fehlender inländischer Disziplinarge walt (der Sache nach Z 9 lit a, vgl RIS Justiz RS0092267 [T1] und RS0132763) übergeht die Feststellung, wonach der Beschuldigte seit 1. Mai 1994 in die Liste der niedergelassenen Europäischen Rechtsanwälte mit dem Kanzleisitz…
…jeden Tatbestand gesondert zu prüfen ist. Demnach liegt fallaktuell Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 10 StPO (vgl RIS Justiz RS0099947, RS0092267 [T1]) nicht vor. § 64 Abs 1 StGB normiert, dass die österreichischen Strafgesetze unabhängig von den Strafgesetzen des Tatorts für im Ausland begangene…
…9 lit a und b, Z 10, inhaltlich Z 9 lit a [vgl 14 Os 28/06h; RIS Justiz RS0092267 [T1]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 634 mwN]) ignoriert der Beschwerdeführer die getroffenen Feststellungen zur gemeinsamen Planung der Einfuhr des Suchtgifts nach…
…aufgezeigte (von der Beschwerde nicht relevierte) Rechtsfehler mangels Feststellungen (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO – RIS Justiz RS0092267 [T1]) führt – in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur – zur Aufhebung des angefochtenen Urteils wie aus dem Spruch ersichtlich (§ 290 Abs…
…Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO iVm § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO; vgl RIS Justiz RS0092267 [T1]). Der Benennung von Indizien für die Feststellung der fehlenden Sachverhaltselemente durch die Staatsanwaltschaft bedurfte es wie der Vollständigkeit halber anzumerken ist nicht (RIS Justiz…
…und von dort nach Slowenien das Vorliegen inländischer Gerichtsbarkeit (Z 9 lit a [Ratz, WK-StPO § 281 Rz 634], nach älterer Rsp [RIS-Justiz RS0092267] Z 9 lit b), ohne darauf einzugehen, dass bei jenen Grenzübertritten die Durchfuhr des Suchtgiftes durch Österreich vorgesehen war (s dazu RIS-Justiz RS0092209, RS0092207…
…Abs 1 StPO nicht deutlich und bestimmt dar. [28] Die Rechtsrüge (Z 9 lit a [nominell lit b]; vgl RIS Jusitz RS0092267 [T1]; Salimi in WK² StGB Vor §§ 62–67 Rz 32 ff) leitet nicht methodengerecht aus dem Gesetz ab…
…Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO iVm § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO; vgl RIS-Justiz RS0092267 [T1], Ratz , WK-StPO § 281 Rz 634). Der Vollständigkeit halber wird zum Schuldspruch II./2./ angemerkt, dass der Angeklagte nach den maßgeblichen…
…einer nicht gerügten, sich zum Nachteil des Angeklagten auswirkenden Nichtigkeit iSd § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO (RIS Justiz RS0092267 [T1]). Nach dem in § 62 StGB geregelten Territorialitätsprinzip ist österreichische Strafgerichtsbarkeit grundsätzlich für alle im Inland begangenen Taten gegeben, wobei gemäß §…
…somit auf dieser Sachverhaltsgrundlage unschlüssig (RIS Justiz RS0122332 [insbesondere T11] und – im gegebenen Zusammenhang – 11 Os 41/19t; vgl RIS Justiz RS0092267 [T1]; Salimi in WK² StGB Vor §§ 62–67 Rz 32 ff sowie Ratz , WK StPO § 281…
…StGB das Vorliegen inländischer Gerichtsbarkeit bestreitet (nominell Z 9 lit b, der Sache nach Z 9 lit a [vgl RIS Justiz RS0092267 [T1]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 634]) und unter dem Aspekt des § 65 Abs 1 StGB Feststellungen dazu einfordert…
…zweiter Satz erster Fall StPO) infolge eines Rechtsfehlers mangels Feststellungen (§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO; RIS Justiz RS0092267 [T1]) zur Annahme inländischer Strafgerichtsbarkeit und damit zu einer Aufhebung des Urteils sah sich der Oberste Gerichtshof hingegen nicht veranlasst. Nach dem Urteilsinhalt ist der…
… 1 zweiter Satz erster Fall StPO iVm § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO; vgl RIS Justiz RS0092267 [T1]; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 634). Das angefochtene Urteil war daher aus Anlass der Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten bereits bei nichtöffentlicher Beratung zur…
… I 8 10/47). Mangels Geltung der österreichischen Strafgesetze ist der Schuldspruch mit materieller Nichtigkeit (Z 9 lit a) behaftet (RIS-Justiz RS0092267 [T1]) und war daher in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur aufzuheben. Auf Basis der vom Schöffengericht getroffenen Feststellungen war gemäß § 288 Abs…
…RIS Justiz RS0122332 [insbesondere T11] und – im gegebenen Zusammenhang – 11 Os 41/19t EvBl 2020/13, 82; vgl RIS Justiz RS0092267 [T1], Salimi in WK 2 StGB Vor §§ 62–67 Rz 32 ff sowie Ratz , WK StPO § 281…
…Z 10, der Sache nach aus Z 9 lit a (12 Os 111/06z, SSt 2006/81; RIS Justiz RS0092267 [T1], jüngst 15 Os 47/13w) zutreffend fehlende Feststellungen zum Geltungsbereich der österreichischen Strafgesetze (§§ 61 ff StGB) ein. Insoweit…
…folgt auch die Aufhebung des darauf basierenden Zuspruchs an den Privatbeteiligten S*. [9] Die Nichtigkeitsbeschwerde (Z 9 lit a; vgl RIS Justiz RS0092267 [T1]; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 634) macht geltend, mit Blick auf den Wohnort des Beschwerdeführers (eines bulgarischen Staatsangehörigen) in Bulgarien (US…
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