Bei Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten kann es ein Gebot der Billigkeit sein, dass der Ehegatte, der die Wohnung erhält (behält), durch eine Geldzahlung den anderen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt.
…nichts gewinnen, weil eine solche nur im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über die Ausgleichszahlung bei Zuweisung der Ehewohnung an einen der beiden Gatten in Betracht kommt (RS0057574). [8] 5. Die Entscheidung des Berufungsgerichts steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Fachsenats, wonach die Hinzurechnung von Schenkungen ganz generell (immerhin, aber…
…dem Gebot der Billigkeit, dass derjenige, der die Wohnung behält, dem anderen durch eine Geldzahlung bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt (vgl RIS Justiz RS0057574). Dem Umstand, dass die Vorinstanzen insoweit die der Antragstellerin angefallenen Übersiedlungskosten (11.283 EUR) zur Gänze berücksichtigten, tritt der Antragsgegner in seinem Revisionsrekurs nicht entgegen…
…derjenige, der aus der Ehewohnung ausziehen muss, vom Ehegatten, der die Wohnung behält, durch eine Geldzahlung bei der Beschaffung einer neuen Wohnung zu unterstützen ist (RS0057574). Da im Aufteilungsverfahren ein für beide Teile tragbares wirtschaftliches Ergebnis gefunden werden soll (RS0057910), würde dessen Zweck unterlaufen, wenn ein Ehegatte noch vor Aufteilung der…
…unterstützt, auch wenn die Überlassung der Wohnung nicht mit einer Einräumung oder Übertragung des Eigentums oder eines dinglichen Rechts daran verbunden ist (vgl RIS-Justiz RS0057574, insb 1 Ob 237/98d = JBl 2000, 252 [ Deixler-Hübner ]). Hier ist aber die Besonderheit gegeben, dass die auf die Wohnung angewiesene…
…Es wurde bereits ausgesprochen, dass derjenige, der die Wohnung behält, den anderen gegebenenfalls durch eine Geldzahlung bei der Beschaffung einer neuen Wohnung zu unterstützen hat ( RS0057574 ). Die Vorinstanzen haben den Umstand, dass sie die Ausgleichszahlung um ca 1.700 EUR auf 55.000 EUR aufrundeten, mit den Kosten des Mannes…
…zu tragen sein, dass dieser vom Ehegatten, der die Ehewohnung zugewiesen erhält, durch eine Geldzahlung bei der Beschaffung einer neuen Wohnung zu unterstützen sein kann (RS0057574). Bei der Aufteilung – die vom Grundsatz der Billigkeit beherrscht wird – soll im Übrigen in einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung des Grundsatzes des „…
…der aus der Ehewohnung ausziehen muss, von demjenigen Ehegatten, der die Wohnung behält, durch eine Geldzahlung bei der Beschaffung einer neuen Wohnung zu unterstützen ist (RS0057574). Nach dem Grundsatz des „Wohlbestehenkönnens“ soll im Aufteilungsverfahren überhaupt ein für beide Teile tragbares wirtschaftliches Ergebnis gefunden werden ( RS0057910) . Dieser Zweck würde unterlaufen…
…der Billigkeit sein kann, dass der Ehegatte, der die Wohnung behält, durch eine Geldzahlung den anderen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt (RIS Justiz RS0057574). Damit soll in erster Linie dem Ehegatten, der die Wohnung aufgibt, bei der Beschaffung einer neuen, dem früheren Wohnungsstandard annähernd entsprechenden Wohnung geholfen werden. Es…
…Billigkeit entspricht, dass der Ehegatte, der die Wohnung erhält, durch eine Geldzahlung des anderen bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt wird (vgl RIS Justiz RS0057574 mwN). Dabei wird der Vorteil berücksichtigt, der darin liegt, dass das für die Wohnung geleistete Entgelt unter jenem liegt, das für gleichartige Wohnungen unter Berücksichtigung…
…des Eigentums oder eines dinglichen Rechts daran der Billigkeit, dass der Ehepartner, der die Wohnung erhält oder behält, dem anderen eine Ausgleichszahlung leistet (RIS Justiz RS0057574). Damit soll in erster Linie der Ehegatte, der die Wohnung aufgibt, bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt werden. Es soll aber auch der allfällige…
…das für die Wohnung vom darin verbleibenden Teil zu leistende Entgelt unter jenem liegt, das für gleichartige Wohnungen (unter Berücksichtigung gesetzlicher Höchstmietzinse) üblicherweise bezahlt wird (RS0057574 [T6]). 3.4. Für den vorliegenden Fall folgt daraus: [29] Eine der Frau gegebenenfalls (siehe Punkt 4.) zustehende Ausgleichszahlung wäre im Hinblick auf die…
…neuen Wohnmöglichkeit durch eine Geldzahlung unterstützen soll (SZ 53/125 = JBl 1981, 599; RZ 1983/16; EFSlg 75.636 uva; RIS Justiz RS0057574; Bernat aaO § 94 EheG Rz 7). Grundsätzlich entspricht es der Billigkeit, die Markt- und Wertverhältnisse, aber auch die rechtlichen Verhältnisse zum…
…den anderen durch eine Geldzahlung bei der Beschaffung einer neuen Wohnung unterstützt (1 Ob 685/80 = SZ 53/125 = JBl 1981, 599 uva; RIS-Justiz RS0057574). Entgegen der Meinung der zweiten Instanz ist jedoch nach den von ihr übernommenen Feststellungen des Erstgerichts keine Rede davon, dass die Frau die Ehewohnung in…
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