Die für die Vertragsanpassung wegen Irrtums oder Arglist anzuwendende Methode der Ermittlung der Höhe der Vergütung ist gleich jener der Preisminderung bei der Gewährleistung ("relative Berechnungsmethode").
…Beklagten haben. Verfahrensgegenständlich ist nur mehr die Höhe des Anspruchs. [18] Die Preisminderung ist nach ständiger Rechtsprechung nach der relativen Berechnungsmethode zu ermitteln (vgl RS0018764; RS0014772), nach der die Herabsetzung der Leistung nach jenem Verhältnis vorzunehmen ist, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zum…
…für die durch den Willensmangel gestörte subjektive Äquivalenz der im Austauschverhältnis stehenden vertraglichen Leistungen geschaffen (2 Ob 139/23i Rz 24 mwN; RS0014772 [T2]). Der veränderte Preis muss sich zum vereinbarten Preis so verhalten, wie der Wert der Sache ohne Mangel zum Wert der Sache mit Mangel (5…
…anzuwendende Methode der Ermittlung der Höhe der Vergütung entspricht jener der Preisminderung bei der Gewährleistung; es ist also die sogenannte relative Berechnungsmethode anzuwenden (RIS Justiz RS0014772). 2.1. Als „merkantile Wertminderung“ (auch: „merkantiler Minderwert“) wird jene Schadensposition bezeichnet, die den zusätzlichen Schaden ausgleichen soll, der einem Geschädigten nach…
…nach ständiger Rechtsprechung nach der relativen Berechnungsmethode zu ermitteln ist ( P. Bydlinski in KBB 3 § 932 Rz 21; RIS Justiz RS0018764; RS0014772), bestreitet der Revisionswerber nicht. Der Sachverständige hat bei der Ermittlung des Verkehrswerts sowohl die (nachträgliche) Errichtung eines öffentlichen Wasseranschlusses, als auch den objektiven Zustand der…
…Äquivalenz. Aus diesem Grund ist auch die Höhe der geminderten Gegenleistung wie die Preisminderung bei der Gewährleistung nach der relativen Berechnungsmethode zu ermitteln (RIS Justiz RS0014772). 3.2. Der erkennende Senat teilt auch nicht die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, im vorliegenden Fall könne atypisch deshalb nicht unterstellt werden, dass wegen der Kontamination…
…dem hypothetischen Parteiwillen redlicher Vertragsparteien entspricht (5 Ob 144/98g). Das Ausmaß der Preisreduktion ist nach der sogenannten relativen Berechnungsmethode zu ermitteln (dazu RIS-Justiz RS0014772, RS0016260). Schon an dieser Stelle ist zu bemerken, dass der Beklagte zu den genannten Themen seiner Behauptungspflicht nicht nachgekommen ist. 5. Das Leistungsverweigerungsrecht des §…
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