Wurde das der Aufteilung unterliegende Gebrauchsvermögen verringert, ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen. Dabei kommt es auf den Wert an, den die Wohnung im Zeitpunkt der Aufteilung gehabt hätte.
…dem Ehepartner des Stifters eine Ausgleichszahlung zuzusprechen. Gemäß § 91 Abs 1 EheG ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen (RS0003990; RS0057940). Nach dieser Bestimmung muss sich der Ehegatte, der den anderen durch eine Verfügung benachteiligt hat, so behandeln lassen, als hätte er die Verfügung nicht getroffen…
…wurden damit (eheliche) Schulden zurückbezahlt. Davon, dass diese Abhebungen und Erlöse gemäß § 91 Abs 1 EheG miteinzubeziehen sind (RIS Justiz RS0003990 [T1]; RS0057940 [T1]) , weil die Vermögensverringerung mit Rücksicht auf die Lebensverhältnisse der Parteien bedenklich erscheint und den Verdacht nahelegt, der Antragsgegner habe in der Absicht gehandelt, die…
…Gitschthaler nicht: 3.3. Gemäß § 91 Abs 1 EheG ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen (RIS Justiz RS0003990; RS0057913; RS0057940). Nach dieser Bestimmung soll der Ehegatte, der den anderen durch eine Verfügung benachteiligen wollte, gezwungen sein, sich so zu behandeln lassen, als hätte er die…
…Obersten Gerichtshofs. Gemäß § 91 Abs 1 EheG ist der Wert des Fehlenden (29.400 EUR) in die Aufteilung einzubeziehen (RIS Justiz RS0003990; RS0057940). Nach dieser Bestimmung muss sich der Ehegatte, der den anderen durch eine Verfügung benachteiligt hat, so behandeln lassen, als hätte er die Verfügung nicht getroffen…
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