Die Vorschrift des § 93 Abs 1 StVO stellt ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB dar, sodass derjenige, der die Schutznorm übertreten hat, beweisen muss, dass der Schaden auch ohne dieser Übertretung eingetreten wäre.
…zutreffend darauf verwiesen, dass die Vorschrift des § 93 Abs 1 StVO ein Schutzgesetz im Sinne des § 1311 ABGB darstellt (RS0027561 [T1]). Wird ein Schadenersatzanspruch auf die Verletzung eines Schutzgesetzes gestützt, dann hat der Geschädigte den Schadenseintritt und die Verletzung des Schutzgesetzes als solche zu beweisen…
…dient (RIS-Justiz RS0075581 [T4, T5]). Derjenige, der die Schutznorm übertreten hat, muss beweisen, dass der Schaden auch ohne diese Übertretung eingetreten wäre (RIS-Justiz RS0027561). 3.3.: Die Wohnungseigentümer des Grundstücks Nummer 1803/2 haben die Verpflichtung des § 93 Abs 1 gemäß Abs 5 leg cit unstrittig…
…deren Zweck im Schutz der die dort genannten Verkehrsflächen bestimmungsgemäß benützenden Fußgänger liegt (2 Ob 86/06w ZVR 2007/78; RIS Justiz RS0027561). Unterstellt man, dass die erörterte Ausnahmeregelung für unverbaute land und forstwirtschaftlich genutzte Liegenschaften nicht zur Anwendung gelangt, so haben die Beklagten durch die Unterlassung der…
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