18Bs131/25h—OLG Wien Entscheidung
05. Juni 2025
…der Umstand, dass der Angeklagte aus reinem Gewinnstreben („zur Aufbesserung seiner finanziellen Situation und Erhöhung seines Lebensstandards“ [vgl US 5]) handelte (RIS-Justiz RS0088292). Dem Angeklagten, der eine Herabsetzung der Freiheitsstrafe und deren bedingte Strafnachsicht anstrebt, gelingt es nicht, weitere für ihn günstige Strafbemessungsgründe zur Darstellung zu bringen. Dem…