Im Falle einer Leistungsklage hat auch das Teilurteil einen Leistungsbefehl zu enthalten, es ist der Rechtskraft fähig, löst die Leistungsfrist aus und ist vollstreckbar.
…der Klage geltend gemachten Forderung nicht in einem rechtlichen Zusammenhang steht. Ein solches Teilurteil ist als vollstreckbares Leistungsurteil über ein Zahlungsbegehren zu erlassen (vgl RS0040693; RS0040734). [15] 2.2. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs kann eine bereits rechtskräftig festgestellte Forderung – mittels einer prozessualen Aufrechnungseinrede – als Gegenforderung im Verfahren eingewendet…
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