Auch der nach § 1332 ABGB zu bemessende Ersatz für einen abhanden gekommenen Gebrauchsgegenstand hat sich nach dem Wiederbeschaffungswert (und nicht etwa nach dem Verkaufswert) auszurichten (hier: gebrauchte Autobestandteile).
…Geschädigte vorrangig in die Lage versetzt werden soll, sich eine entsprechende Sache wieder anzuschaffen (2 Ob 176/07g mwH; RIS Justiz RS0010075 mwH; RS0031865; ausdrücklich zustimmend auch für den hier vorliegenden Fall, in dem der Händler die Möglichkeit hat, die Sache zu einem höheren Preis zu verkaufen als einzukaufen…
… Ob 43/17g; 10 Ob 27/16t; 1 Ob 143/04t; 1 Ob 54/03b; vgl RS0010075; RS0031865). Dass es dabei auf die tatsächliche Absicht einer Ersatzbeschaffung ankommen soll, geht aus diesen Entscheidungen nicht hervor. Auch in der Entscheidung 5 Ob …
…Geschädigte muss also in die Lage versetzt werden, sich eine Ersatzsache anzuschaffen, wobei der Ankaufswert maßgebend ist (RIS-Justiz RS0010075 [insbesondere: 1 Ob 54/03b]; RS0031865; Reischauer in Rummel ABGB³ § 1332 Rz 3). Der für die abstrakte Wertberechnung maßgebende Zeitpunkt ist prinzipiell der der „Beschädigung" (SZ 65/167…
… ABGB Rz 14; Harrer/Wagner in Schwimann/Kodek ABGB VI 4 § 1323 Rz 12 f; RIS-Justiz RS0010075; RS0031865 [T2]; RS0022726), wenn der Geschädigte durch die Ersatzleistung im Ergebnis besser gestellt wäre als vor dem schädigenden Ereignis. Die Klägerin hat grundsätzlich Anspruch auf den…
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