Das Pfandrecht eines Nachhypothekars der mit einem Simultanpfandrecht vorbelasteten Pfandsache erstreckt sich in analoger Anwendung des § 457 ABGB auch auf den (auf die Sachhaftung beschränkten) Rückgriffsanspruch des Eigentümers der überproportional zu Befriedigung der Simultanpfandforderung herangezogenen Pfandsache gegen den Eigentümer der dadurch entlasteten Pfandsache.
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