Ist die zwar gegebene Ausweichmöglichkeit, sich den in der Zeitung abgedruckten "offiziellen Wahlschein" anderweitig zu verschaffen, umständlicher, beschwerlicher und zeitaufwendiger als der Kauf einer Zeitung und das Ausschneiden des darin befindlichen Wahlscheines, so handelt es sich in Wahrheit nur um den Versuch der Umgehung der Vorschriften des § 28 UWG.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden