Es ist unerheblich, worauf der Fehler in der Beschaffenheit oder das Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeuges beruht.
…in der Beschaffenheit oder das Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeugs beruht (vgl 2 Ob 204/08a mwN ZVR 2009/204; RIS Justiz RS0058255). Fehler in der Beschaffenheit betreffen die Verkehrssicherheit (hier) der Infrastruktur an sich. Dazu zählen zB Konstruktions und Materialfehler (vgl 2 Ob 204/08a…
…§ 9 Rz 22; Danzl aaO 209). Unerheblich ist, worauf der Fehler in der Beschaffenheit oder das Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeugs beruht (RIS Justiz RS0058255). 10.) Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts spielt es keine entscheidende Rolle, dass die Klägerin ausdrücklich ein Versagen der Verrichtungen (§ 9 Abs 1 zweiter Fall…
Rückverweise