Der vermutete Vollmachtsumfang nach § 26 GenG deckt sich im wesentlichen mit der Handlungsvollmacht des § 54 Abs 1 HGB (Hier: Volksbank registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung).
…gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Beklagten unterzeichnete schriftliche Kündigung des Klägers auch unter Bezugnahme auf § 26 GenG nicht rechtswirksam wäre (vgl RIS Justiz RS0059587; RS0019707), behauptete der Kläger nicht. 3. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist der Betriebsinhaber weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die interne Willensbildung des…
…im Wesentlichen mit der Handlungsvollmacht des § 54 Abs 1 UGB (HGB) deckt ( Kastner , Gesellschaftsrecht [4], 348; ÖRV, Genossenschaftsrecht, 79; 6 Ob 769/81 ua; RS0059587). An der Anwendbarkeit des § 54 Abs 1 UGB (HGB) auf Genossenschaften hat sich auch durch das Außerkrafttreten des in der Rekursentscheidung versehentlich noch zitierten…
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