Der Vergütungsanspruch nach § 8 PatG kann grundsätzlich für die Zukunft in Form eines Pauschalbetrages nur auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung der Parteien, nicht aber durch Richterspruch festgesetzt werden.
…einzelnen Benützungshandlungen) nicht mit Sicherheit feststellen und kann auch nicht die künftige rechtliche Entwicklung (wie etwa die potentielle Abgabe einer Verzichtserklärung durch den Arbeitgeber) vorhersehen (RS0071298 [T1]). Dies gilt nicht nur für einen Leistungsanspruch; für eine Feststellungsklage iSd § 228 ZPO gilt das jedenfalls dann, wenn diese auf die Entrichtung…
…04a) kann grundsätzlich für die Zukunft in Form eines Pauschalbetrages nur aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung der Parteien, nicht aber durch Richterspruch festgesetzt werden (RIS Justiz RS0071298; zuletzt 9 ObA 92/98i). Das wird damit begründet (9 ObA 92/98i), dass der Vergütungsanspruch jeweils mit der einzelnen Benützungshandlung…
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