Rückverweise
Ein Zuspruch setzt voraus,
a) dass Gegenstand des Strafurteils das schadenskausale Verschulden des Verurteilten war und
b) die Tat mit dem Schaden im Rechtswidrigkeitszusammenhang steht.
…zutreffend weist das Rechtsmittel darauf hin, dass der in Rede stehende Schaden nicht aus der Straftat entstanden ist (§ 365 Abs 1 StPO; RIS-Justiz RS0101219; Spenling, WK-StPO Vor §§ 365 - 379 Rz 14; Fuchs, 13. ÖJT Bd IV/1, 19). Die Kostenentscheidung gründet sich auf § 390a Abs…
…Über privatrechtliche Ansprüche ist aber nur abzusprechen, wenn der Angeklagte gleichzeitig wegen der Straftat verurteilt wird, aus der die Ansprüche abgeleitet werden (RIS Justiz RS0101311, RS0101219). Ein Zuspruch setzt voraus, dass Gegenstand des Strafurteils das schadenskausale Verschulden des Verurteilten war und die Tat mit dem Schaden im Rechtswidrigkeitszusammenhang steht. Der von…