13Os62/12k—OGH Entscheidung
30. August 2012
…Gesetzes wegen bis zum Ablauf der Probezeit, die zuletzt endet, jedoch nicht länger als fünf Jahre (§ 55 Abs 3 StGB; RIS Justiz RS0091706); eine Probezeitverlängerung durch gerichtlichen Beschluss ist gesetzlich nicht vorgesehen. Diese Gesetzesverletzungen waren festzustellen (§ 290 fünfter Satz StPO). Der Ausspruch über die Verlängerung der…