Wenn nach der Art der Problemstellung weder ein zielbewußtes Handeln der Einsender erforderlich ist, noch es Kriterien für die Bewertung der eingesendeten Lösung geben kann, ist trotz Einschaltung einer Jury der Gewinn weitergehend vom Zufall abhängig, sodaß ein Verstoß gegen § 28 UWG vorliegt (Kleine Zeitung - Preisausschreiben: "Gestaltung der persönlichen Kleinen Traumstadt").
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