Das Maß der Abwehr bestimmt sich nach der Art, der Wucht und der Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln.
…Art, der Wucht und der Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln ( RS0089259). Notwendig iSd § 3 Abs 1 StGB ist jene Verteidigungshandlung, die aus der Situation des Angegriffenen (ex ante) gesehen, wenngleich unter Beachtung objektiver…
…Art, der Wucht und der Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln (RS0089259; Meissel in Fenyves/Kerschner/Vonkilch , ABGB 3 § 19 Rz 57 f). Standen dem Angegriffenen – objektiv gesehen – zu einer wirksamen…
…Art, Wucht und Intensität des (zur Notwehr berechtigenden) Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den zur Abwehr zur Verfügung stehenden Mitteln (RIS-Justiz RS0089259). Das Vorliegen eines Notwehrexzesses hat dabei der Geschädigte zu beweisen (4 Ob 116/19s mwN). Im Fall einer – wie hier – Auseinandersetzung…
…Personen waren A* Q* Schläge mit dem Baseballschläger aus der Sicht des Angreifers erforderlich, um den Angriff sofort und endgültig abzuwehren (RIS-Justiz RS0089309, RS0089259, RS0088942; Lewisch in WK 2 § 3 Rz 87, 89, 92, 93 mwN). Des weiteren waren die Schläge mit dem Baseballschläger aus der Ex-Ante…
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