Gegenstand einer Exekution gemäß §§ 331 EO sind nur materiellrechtliche Ansprüche; das blosse Recht auf "Einverleibung" bzw Übertragung des Eigentumsrechtes ist daher - abgesondert - kein taugliches Exekutionsobjekt.
…ABGB entgegensteht und dessen Pfändung als Ganzes - zu Recht - abgelehnt wird (2 Ob 156/00f = SZ 73/94 = JBl 2000, 803 mwN; vgl. RIS Justiz RS0004294; Frauenberger in Burgstaller/Deixler Hübner , EO, § 331 Rz 13 mwN). Der Oberste Gerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass Zweck der §§ 330 ff EO…
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