2Ob117/16v—OGH Entscheidung
20. Juni 2017
…5 Abs 1 StVO vertritt der Oberste Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Rechtsansicht, dass eine Alkoholisierung zwar schulderschwerend, nicht aber haftungsbegründend wirkt (RIS-Justiz RS0027068). Die schulderschwerende Wirkung setzt voraus, dass der unter dem Einfluss von Alkohol stehende Verkehrsteilnehmer gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften verstieß. Mangels eines solchen Verstoßes bleibt auch die…