Daß der gesunde Ehegatte sein Scheidungsrecht im Falle eines im § 50 EheG bezeichneten Tatbestandes geltend macht, kann nicht als sittlich ungerechtfertigte Ausnützung der Krankheit des anderen Ehegatten aufgefaßt werden.
…der §§ 50 und 52“) in Frage kommt, bei der Prüfung ihrer relevanten Voraussetzungen (vgl etwa RS0056694 ; RS0056662 ; RS0056645 ; RS0056773 ; RS0056722 ; RS0056706 ; RS0056780 ; RS0056841 ; RS0056768 ; RS0056839 ) den Parteien Gelegenheit zur Äußerung zu geben, allenfalls ergänzend Beweis aufzunehmen, Feststellungen zu treffen und nachvollziehbare Erwägungen anzustellen haben, anhand welcher gegebenenfalls…
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