Keine Verletzung des § 228 StPO, wenn nach Sperre des Gerichtsgebäudes weiterverhandelt wird und der Zutritt an Interessierte nicht ausgeschlossen ist, sondern (durch Herausläuten der Justizwache) möglich gewesen wäre.
…erforderlich ist, Zuhörern während einer Zeugenvernehmung den Eintritt in den Verhandlungssaal zu gestatten (15 Os 95/07w, Sst 2007/89; RIS-Justiz RS0098167 [T3], RS0117048 [T1] und RS0128996; Schmoller , WK-StPO § 12 Rz 26; Wittmann , Hauptverhandlung trotz Schließung des Gerichtsgebäudes – Verstoß gegen den Grundsatz…
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