Amtsmißbrauch oder Unterschlagung (unter Ausnützung einer Amtshandlung: § 313 StGB) durch Nichtablieferung sichergestellter Gegenstände hängt davon ab, wann der Entschluß zur Nichtablieferung gefaßt wurde.
…also nicht abgeführt hat. Der – gelegentlich in der älteren (allerdings keineswegs einheitlichen) Rechtsprechung (RIS Justiz RS0094532; anders hingegen RIS Justiz RS0096739; differenzierend RIS-Justiz RS0094711; vgl Marek/Jerabek , Korruption und Amtsmissbrauch 10 § 302 Rz 20 f) verwendete, teils auch in der Literatur befürwortete ( Bertel in WK…
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