Die Frage, ob der Unfall unmittelbar durch eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ausgelöst wurde, kann immer nur an Hand der Umstände des einzelnen Falles gelöst werden.
…anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (2 Ob 114/06p ZVR 1998/44; 2 Ob 122/08t; RIS Justiz RS0058444). Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass durch das Verhalten jenes Buben, der seinen Schistock verloren hatte und von der Sesselbahn wieder herabspringen wollte, eine außergewöhnliche…
…Spiegel von Lehre und Rechtsprechung, ZVR 1989, 193 ff). Diese Frage kann immer nur anhand der Umstände des einzelnen, konkreten Falles gelöst werden (RS0058444). Auch Umstände in der Person (Sphäre) des Fahrers (Halters) können dafür ausschlaggebend sein (SZ 41/160, ZVR 1970/8, SZ 49/20…
…wurde (RIS-Justiz RS0058461; RS0058467; Schauer in Schwimann ABGB³ VII § 9 EKHG Rz 42). Ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (RIS-Justiz RS0058444) eine außergewöhnliche Betriebsgefahr als unmittelbare Unfallursache zu bejahen, macht es für die Haftung grundsätzlich keinen Unterschied, ob sie durch einen Dritten oder sogar durch höhere…
…42). Ob in diesem Sinn eine außergewöhnliche Betriebsgefahr unmittelbare Unfallursache war, kann immer nur an Hand der Umstände des einzelnen Falles beurteilt werden (RIS-Justiz RS0058444). Eine krasse, vom Obersten Gerichtshof wahrzunehmende Fehlbeurteilung liegt hier nicht vor, hat doch der Oberste Gerichtshof in der Entscheidung 2 Ob 19/86 = RZ 1987…
…ob der Unfall unmittelbar durch eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ausgelöst wurde, kann aber immer nur an Hand der Umstände des einzelnen Falles gelöst werden (RIS-Justiz RS0058444; RZ 1987/65). Das Berufungsgericht ist von dieser Rechtsprechung ausgegangen, der Frage, ob im konkreten Fall schon eine außergewöhnliche Betriebsgefahr vorliegt, kommt keine über den…
…Betrieb liegender Umstände vergrößert wurde (RS0058467). Die Frage, ob eine außergewöhnliche Betriebsgefahr unmittelbare Unfallursache war, kann immer nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (RS0058444). 3. Im vorliegenden Fall wirkte sich das „Fehlverhalten“ des mitfahrenden Kindes für die Klägerin lediglich dahin aus, dass ihr Liftsessel noch im…
… Die Frage, ob der Unfall unmittelbar durch eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ausgelöst wurde, kann immer nur an Hand der Umstände des einzelnen Falls gelöst werden (RS0058444) und wirft daher abgesehen grober Fehlbeurteilung keine Rechtsfrage der Qualität des § 502 Abs 1 ZPO auf. [8] 2.3. Der Oberste Gerichtshof…
…Die Frage, ob ein Unfall unmittelbar durch eine außergewöhnliche Betriebsgefahr ausgelöst wurde, kann immer nur anhand der Umstände des einzelnen Falles gelöst werden (RIS-Justiz RS0058444), weshalb insoweit die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht gegeben sind. 2) Das Berufungsgericht hat ausgesprochen, dass die Haftung der Zweit- und drittbeklagten…
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