Bei der GmbH handelt es sich um ein von der Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt, um eine juristische Person, die durch ihre hiezu berufenen Organe handlungsfähig ist.
…Vertragsabschluss gewertet, sondern sind von einer ausdrücklichen Auftragserteilung ausgegangen. [5] 2. Bei der GmbH handelt es sich um ein von den Gesellschaftern verschiedenes Rechtssubjekt (RS0035042), dies gilt auch für Einpersonengesellschaften (vgl RS0022657; vgl RS0059840). Allfällige vertragliche Verkehrssicherungspflichten der GmbH gegenüber der Klägerin aus dem Beförderungsvertrag treffen daher nicht ihre beklagte…
…erwerben ( Aicher/S.-F. Kraus/Spendel in Straube/ Ratka/Rauter, WK GmbHG § 61 Rz 15). Handlungsfähig ist die GmbH durch die hierzu berufenen Organe (RS0035042). Dabei wird die Gesellschaft gemäß § 18 Abs 1 GmbHG durch die Geschäftsführer im Außenverhältnis vertreten. Der zweite Pkw wurde von der durch den Verstorbenen…
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