Mit einem unvorsichtigen Verhalten von Arbeitern auf einer Baustelle muß ein Kraftfahrer ebenso rechnen wie mit einem verkehrswidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.
…8 Ob 103/83 ZVR 1984/207; 2 Ob 164/77 ZVR 1979/119 ua; vgl auch RIS Justiz RS0058349). Hat der Lenker keine genügende Sicht nach hinten und ist mit dem Auftauchen anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen, dann erfordert die Verkehrssicherheit die Verwendung eines Einweisers…
…nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt iSd § 9 Abs 2 EKHG angewendet (2 Ob 104/89; s auch RS0073162; RS0058349 [T1]). Nur wenn der Lenker des Fahrzeugs mit der Anwesenheit fremder Personen auf dem Werksgelände nach den gegebenen Umständen nicht zu rechnen brauchte und er…
…beiden im Zulassungsantrag erwähnten, veröffentlichten und daher für das Berufungsgericht überprüfbaren Entscheidungen (2 Ob 104/89, ZVR 1990/99, 242 = RIS Justiz RS0058349) mit dem Verschulden eines LKW-Fahrers an einem Arbeitsunfall befasst, den er verursachte, als er in einem Autobahnbaustellenbereich mit einem Sattelschlepper rückwärts fuhr und dabei…
…beschäftigten Arbeiter oder anderen anwesenden Personen zu achten hat und auch mit einem unvorsichtigen Verhalten von Arbeitern auf einer Baustelle zu rechnen ist (vgl auch RS0058349; 8 Ob 108/83; 2 Ob 164/77). 8.2 Hier steht unbekämpft fest, dass der Lenker des Klagsfahrzeugs vor dem Rückwärtsfahren in die beiden Rückspiegel…
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