Eine materielle Derogation ist nur dann gegeben, wenn die alte und die neue Vorschrift denselben Tatbestand aufweisen und die angeordneten Rechtsfolgen unvereinbart sind. (Hier Sicherstellungsauftrag nach § 233 BAO und Sicherungsmaßnahmen nach § 38 lit c GBG; keine materielle Derogation).
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