33R116/20a—OLG Wien Entscheidung
24. Februar 2021
…Die Bestimmtheit und Schlüssigkeit eines Tatsachenvorbringens (§§ 226 Abs 1, 236 Abs 1, 182 ZPO) ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung (RS0037532) und daher mit der Rechtsrüge zu behandeln. Soweit die Beklagte meint, dass sich die Nichtigkeitsgründe aus den von der Klägerin vorgelegten Urkunden ergeben würden, bekämpft…