Eine eigenmächtige, dem WG zuwiderlaufende Domizilierung des Blankowechsels begründet nicht den Gerichtsstand nach § 89 JN.
…JN auszufertigen und in der Folge vom Bezirksgericht Linz die Zustellung zu veranlassen. Sollte das Bezirksgericht Linz in der Folge ungeachtet der Bindungswirkung (RIS Justiz RS0046931; RS0039931) des in Rechtskraft erwachsenen Überweisungsbeschlusses der Ansicht sein, für die Führung dieses Verfahrens nicht zuständig zu sein, würde es seinerseits einen Unzuständigkeitsbeschluss auszufertigen und…
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