Die zwingende Bestimmung des §297 ABGB kann nicht durch Parteienvereinbarung ausgeschaltet werden ( unter ausdrücklicher Abl v Ostheim in den Wiener rechtswissenschaftlichen Studien, IV. Bd, "Zum Eigentumserwerb durch Bauführung" ).
…Werks ergeben, umfassen soll (vgl RS0029880; RS0029970; RS0029932). § 435 ABGB ist hingegen eine Ausnahme zum zwingenden sachenrechtlichen Grundsatz superficies solo cedit (vgl RS0009887; RS0009890), Ausnahmebestimmungen sind grundsätzlich nicht ausdehnend auszulegen (RS0008903). Auch der Zweck des § 435 ABGB, Bauwerken als an sich unselbstständigen Bestandteilen einer Liegenschaft ausnahmsweise Sonderrechtsfähigkeit…
…eines Bauwerkes durch bloße Parteienübereinkunft ohne Vorliegen von mangelnder Belassungsabsicht ist demzufolge nicht möglich. § 297 ABGB ist zwingendes Recht (Rechberger/Oberhammer aaO; RIS Justiz RS0009890). Die Beweislast für die nach § 435 ABGB maßgebende Absicht, durch die eine Ausnahme vom sonst geltenden Grundsatz „superficies solo cedit" begründet werden soll…
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