Nimmt der Bestandnehmer dem Bestandgeber obliegende Instandhaltungsarbeiten vor, so kann er nach der Regel des § 1036 ABGB den notwendig und nützlich gemachten Aufwand ohne Rücksicht darauf ersetzt verlangen, ob dem Bestandgeber dadurch tatsächlich ein Vorteil erwachsen ist.
Rückverweise