Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Satzungsbestimmungen sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden.
…mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt (RIS-Justiz RS0008813; RS0008816). Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Ansicht der Vorinstanzen, § 20 des Regulativs des Beklagten habe die Teilnahme der erwähnten Kärntner Spielgemeinschaft am Qualifikationsturnier für…
…Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt (1 Ob 273/00d; 2 Ob 196/01i ua; RIS Justiz RS0008813; RS0008816). Die in § 4 Z 1 der Statuten der beklagten Partei enthaltene Aufnahmebeschränkung „gegen Entgelt" ist nicht an sich unklar, trifft aber keine…
…normierten Aufgriffsrechts: Satzungsbestimmungen sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden (RIS-Justiz RS0008816). Korporative Regeln sind nach deren Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang objektiv (normativ) auszulegen (RIS Justiz RS0108891). Aufgriffsrechte zählen zu den kooperativen Satzungsbestandteilen und…
…7 ABGB und dem § 6 Abs 3 VerG 2002 entsprechend – zumindest vertretbar – dahin ausgelegt worden (RS0108891 [T17, T18]; RS0008813; RS0008816), dass sie nur das Innenverhältnis der vereinsinternen Willensbildung betreffen und weder auf die Gültigkeit der Vertretungshandlung des Obmannes noch dessen Bevollmächtigung und Beauftragung des zweitbeklagten…
…zwischen der Gesellschaft einerseits und einem oder mehreren Mitgliedern andererseits") umfasst ist. Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Satzungsbestimmungen sind nach der Judikatur (RIS-Justiz RS0008816, RS0008813 [T4]) nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden, die insbesondere das Funktionieren…
…eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen in Vereinsstatuten in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen sind, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt (RS0008816 7 Ob 274/07f; 6 Ob 179/08d; 6 Ob 280/08g). Dazu gehört es auch, ihnen nach Möglichkeit…
…eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt (RIS-Justiz RS0008816, RS0008834 [T6], RS0108891 [T18, T20], RS0008813 [T9, T11, T12]). 2.3. Aus diesen Leitlinien lässt sich für den vorliegenden Fall Folgendes ableiten: Es liegt im allgemeinen…
…in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen sind, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt (vgl 2 Ob 51/05x; RIS-Justiz RS0008816; auch RS0017767, RS0017787). Folgerichtig kommt auch der objektiven Auslegung kooperativer Regelungen eines Gesellschaftsvertrags keine über den Einzelfall hinausreichende Bedeutung zu (6 Ob 231/05x; 1…
…ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt (1 Ob 273/00d; 2 Ob 196/01i ua; RIS Justiz RS0008813, RS0008816; Höhne/Jöchl/Lummerstorfer aaO 38 f). Ist jemand Mitglied eines Vereins geworden, so soll er nur aus ihn belastenden wichtigen Gründen gegen seinen Willen…
…Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt (1 Ob 273/00d; 2 Ob 196/01i ua; RIS Justiz RS0008813, RS0008816; Höhne/Jöchl/Lummerstorfer aaO 38 f). Ist jemand Mitglied eines Vereins geworden, so soll er nur aus ihn belastenden wichtigen Gründen gegen seinen Willen diese…
…mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt (RIS Justiz RS0008813; RS0008816). Nach diesen Auslegungskriterien sind besagte statutarische Regelungen so aufzufassen, dass der Ausschluss eines Mitglieds (erst) dann rechtswirksam angeordnet ist, wenn im Fall einer - wie hier…
…so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt (SZ 58/178; SZ 68/144; 1 Ob 273/00d; RIS-Justiz RS0008813; RS0008816). Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die beklagte Partei selbst die Mitglieder der ihr angehörenden Verbandskörperschaften unmittelbar ihrer Disziplinarordnung unterwarf (§ 21 Abs 1 Z 2…
…nach den vorliegenden Feststellungen auch „schriftlich festgehalten“. Ausgehend von den Grundsätzen für die Auslegung von Bestimmungen in Vereinsstatuten bzw Durchführungsbestimmungen (RIS Justiz RS0008813; RS0008816; RS0008834) ist zumindest vertretbar, dass das Berufungsgericht die schriftlich festgehaltenen Bevollmächtigungen (erkennbar auch) als mit dem Schriftlichkeitsgebot des § 21 Abs 2 der…
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